Einzelgesprächsnachweis
(auch Einzelverbindungsnachweis Abk. EVN)
Der Einzelgesprächsnachweis ist Bestandteil der Telefonrechnung und muss laut Telekommunikationsgesetz kostenlos von Netzbetreibern bzw. Service-Providern zur Verfügung gestellt werden. Auf dem EVN werden die ausgehenden Gespräche mit Dauer, Kosten und Telefonnummer angezeigt.
Aus Datenschutzgründen können auf Wunsch die letzten 3 Ziffern der Telefonnummern durch „XXX“ ersetzt werden.