Das Handy ABC: Mobilfunkvertrag/EVN
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Einzelgesprächsnachweis

(auch Einzelverbindungsnachweis Abk. EVN)


Der Einzelgesprächsnachweis ist Bestandteil der Telefonrechnung und muss laut Telekommunikationsgesetz kostenlos von Netzbetreibern bzw. Service-Providern zur Verfügung gestellt werden. Auf dem EVN werden die ausgehenden Gespräche mit Dauer, Kosten und Telefonnummer angezeigt.


Aus Datenschutzgründen können auf Wunsch die letzten 3 Ziffern der Telefonnummern durch „XXX“ ersetzt werden.


 

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